Illustration zum Thema problematisches Sexualverhalten.

Selbsthilfe
Gesundes Sexualverhalten

Sexuelle Aktivitäten lassen sich im Allgemeinen in drei Formen von sexueller Handlungen einteilen: genitale Stimulation, nicht-genitale Stimulation und Masturbation. Das Sprechen über Sex, das Betrachten von Bildern zwecks Erregung gehören ebenso dazu, wie das Berühren oder Stimulieren des eigenen Körpers oder anderer Personen zum sexuellen Vergnügen. Jedes Verhalten, was sexuell motiviert ist kann als sexuelles Verhalten betrachtet werden. Ein Verhalten ist also sexuell motiviert, wenn es beabsichtigt, die sexuelle Erregung zu steigern, Vergnügen zu verursachen oder sich auf sexuelle Aktivitäten vorzubereiten.

Problematisches Sexualverhalten ist definiert als „sexueller Ausdruck einer Nichtkonformität mit sozialen Normen“, unabhängig davon, ob diese Nichtkonformität strafrechtlich verfolgt wird. Dies beinhaltet auch die Missachtung der Interessen des Partners. Insbesondere wird sexuelles Verhalten als problematisch angesehen, wenn es die Selbstbestimmung und Autonomie einer anderen Person verletzt oder wenn es sich um nicht zustimmungsfähige Personen handelt. Diese Verhaltensweisen können eine Person nicht nur verletzen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Eine Einzelperson kann sexueller Aktivität nicht zustimmen, wenn die Fähigkeit einer Einwilligung nicht gegeben ist oder aufgrund mangelnden Wissens oder aufgrund von Minderjährigkeit nicht möglich ist. Wenn Sie zum Beispiel heimlich im Schlafzimmer einer Frau eine Webcam installieren, um sie beim sexuellen Kontakt mit einem Partner oder beim Masturbieren zu beobachten, ist eine Einwilligung nicht möglich, da die „Partnerin“ die Umstände nicht kennt und daher ihre Erlaubnis nicht erteilen kann.

Im Allgemeinen sind Erwachsene gleichberechtigte Sexualpartner, solange ihre körperliche, geistige und wirtschaftliche Situation eine unabhängige, freie und ungezwungene Entscheidung zur Teilnahme an einer sexuellen Interaktion ermöglicht. Bezüglich des Einwilligungsalters wird zwischen „einfacher Einwilligung“ und Einwilligung nach Aufklärung unterschieden. Eine „einfache Einwilligung“ kann zum Beispiel sein, wenn ein Kind passiv oder sogar kooperativ scheint. Die Einwilligung nach Aufklärung bezieht sich auf die psychische Unfähigkeit oder Unreife eines Kindes, die sexuellen Aktivitäten eindeutig zu verstehen und damit zuzustimmen. Es ist nicht möglich, dass Minderjährige gleichberechtigte Sexualpartner sind, weil sie den Inhalt, den Ablauf und die Folgen von Sexualverhalten nicht vollständig erfassen können.

Jedes nicht einvernehmliche sexuelle Verhalten ist ein sexueller Übergriff. Jede Darstellung eines nicht zustimmenden sexuellen Verhaltens wird als indirekter sexueller Übergriff betrachtet.

Neben den gesetzlichen Kriterien ist es wichtig, dass sie Ihr individuelles Konzept von problematischem Sexualverhalten gegenüber Kindern bewerten. Es kann außerdem hilfreich sein darüber nachzudenken, wer denn sexuelle Übergriffe gegen Minderjährige begeht - es kann sich dabei um Männer oder Frauen aller sozialen Schichten und Altersgruppen handeln. Es gibt verschiedene Gründe für sexuelle Übergriffe, z. B. als Ersatzhandlung für den sexuellen Kontakt mit einem erwachsenen Partner, eine geistige Behinderung, Probleme mit der sexuellen Entwicklung oder eine pädophile oder hebephile sexuelle Präferenz.

Denken Sie daran, dass Kinder niemals in der Lage sind, einvernehmlich an sexuellen Aktivitäten mit einem Erwachsenen teilzunehmen.

Ohne Zustimmung wird eine Handlung zu einem sexuellen Übergriff. Dies kann auftreten, wenn

  1. der/die andere nicht zustimmen kann, weil er/sie nicht über den Inhalt, den Ablauf und die Folgen einer sexuellen Aktivität Bescheid weiß oder sie nicht verstehen kann.
  2. der/die andere eine zum Ausdruck bringt, nicht einverstanden zu sein.

Sexuelle Aktivitäten mit Kindern

Problematisches Sexualverhalten gegenüber Kindern mit einem vorpubertärem oder pubertierenden Körperschema umfasst die folgenden sexuellen Aktivitäten (ohne darauf beschränkt zu sein):

  1. Sexuell motivierte Beobachtungen in intimen Situationen, die als voyeuristische Aktivitäten bezeichnet werden.
  2. Sexuell motiviertes Berühren oder Streicheln außerhalb des Genitalbereichs, egal ob bekleidet oder nicht.
  3. Verwendung von Missbrauchsabbildungen von Kindern zur eigenen sexuellen Stimulation und/oder deren Herstellung und/oder Verbreitung.
  4. Sexuell motivierte Kontaktaufnahme von Kindern über das Internet (Chatrooms usw.) oder in allgemeinen sozialen Situationen.
  5. Entblößung von Genitalien mit und ohne Masturbation, was als exhibitionistische Aktivität bezeichnet wird.
  6. Ein Kind zur sexuellen Stimulation auffordern.
  7. Ein Kind auffordern, sich sexuell zu stimulieren.
  8. Sexuelle Manipulation und Stimulation an einem Kind durchführen.
  9. Penetration des Mundes, der Vagina oder des Afters des Kindes mit Penis, Zunge, Finger oder einem Gegenstand.
  10. Die Produktion von Missbrauchsabbildungen von Kindern, bei denen die oben genannten sexuellen Aktivitäten mit oder vor Kindern durchgeführt werden.
  11. Sprechen über sexuelle Themen, um in Gegenwart eines Kindes sexuell erregt zu werden.
  12. Zeigen von pornografischen Inhalten, um in Gegenwart eines Kindes sexuell erregt zu werden.

Zu Fantasien mit Kindern zu masturbieren ist kein problematisches Sexualverhalten. Eine sexuelle Straftat gegen ein Kind ist jedoch ein problematisches Sexualverhalten und ist die direkte Folge einer bewussten Entscheidung eines Erwachsenen.

Die Nutzung von Missbrauchsabbildungen von Kindern (Kinderpornographie)

Missbrauchsabbildungen von Kindern, die zur sexuellen Erregung verwendet werden, werden qualitativ gemäß ihres Schweregrads klassifiziert. Es gibt keine „sichere Kategorie“. Obwohl ein Bild unter nicht missbräuchlichen Bedingungen produziert werden kann, ist das abgebildete Kind nicht in der Lage, der Verwendung seines Bildes zum Zwecke der sexuellen Erregung zuzustimmen. Eine Person, die sich dafür entscheidet, das Bild anzuschauen, ist für ihre eigenen Handlungen und für die Folgen für das abgebildete Kind verantwortlich.

Indikativ

Kindergesichter oder Kinder, die nicht erotisch in Pose gesetzt wurden, entweder vollständig bekleidet oder in Unterwäsche, Badeanzügen usw. (Bilder aus kommerziellen Quellen, Familienalben usw.)

Nackt

Nackte Kinder in Schwimmbereichen, medizinische Einrichtungen oder provokante Darstellungen von teilweise bekleideten Kindern in Unterwäsche, Badeanzügen, durchsichtigen Kleidern usw.

FKK - nackte oder halbnackte Kinder (Bilder aus legalen Quellen)

Erotik - Kinder in Unterwäsche oder unterschiedlichen Graden der Nacktheit (heimlich aufgenommene Bilder)

Posieren - Kinder posieren entweder vollständig bekleidet, teilweise bekleidet oder völlig nackt

Erotisches posieren

Kinder in sexueller und/oder provokativer Pose

Explizites erotisches Posieren

Darstellungen von posierenden Kindern, die den genitalen und/oder analen Bereich betonen

Explizite sexuelle Aktivitäten

Sexuelle Aktivitäten bei Kindern, an denen kein Erwachsener beteiligt ist, wie z. B. Berührungen, gegenseitige oder Selbstbefriedigung oder Oral- /Anal-/Vaginalverkehr.

Sexueller Übergriff

Bilder von Kindern, die in sexuellen Aktivitäten mit einem Erwachsenen involviert sind und Dinge wie Berührungen, gegenseitige oder Individuelle genitale Stimulation oder Oral-/Anal-/Vaginalverkehr zeigen.

Sadismus und Zoophilie

Bondage, Vergewaltigung, Gangbang oder Körperverletzung, die Kindern zugefügt werden, z. B. Fesselungen, Ketten, Schlagen, Peitschen usw., oder Kinder, die an sexuellen Aktivitäten mit Tieren beteiligt sind.

Es gibt eine Vielzahl von sexuellen Aktivitäten, an denen einwilligungsfähige Erwachsene in gegenseitigem Einverständnis teilnehmen können. Es ist wichtig zu verstehen und sich daran zu erinnern, dass sexuelle Aktivitäten am meisten Spaß machen, wenn alle Partner sich einig sind, was sie tun und dabei niemandem Schaden zugefügt wird.

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Illustration von zwei Sprechblasen.
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